Ein Schritt weiter auf dem Weg zum Erhalt der Kirchen "St. Barbara" und "Hl. Dreifaltigkeit"
Die AG Immobilien des Bistums Hildesheim schließt sich der Auffassung der Kath. Pfarrgemeinde "Zu den Hl. Engeln" an, die Kirchen "St. Barbara" und "Hl. Dreifaltigkeit" zu erhalten.
Im Januar dieses Jahres hat das Bistum Hildesheim eine Übersicht vorgelegt, nach der die Kirchen im Bistum kategorisiert wurden. Dies betraf auch die Kath. Pfarrgemeinde "Zu den Hl. Engeln", Peine in so weit, als dass die Kirchen "St. Johannes" in Stederdorf, "St. Barbara" in Telgte und "Hl. Dreifaltigkeit" in Hämelerwald der Kategorie C2 zugeordnet wurden und damit der Profanierung hätten anheim fallen sollen. Dieser Auffassung hatte sich die Pfarrgemeinde nicht anschließen können.
Die Pfarrgemeinde erstellte darauf hin ein Pastorales Konzept und legte dies auf dem "Dienstwege" dem Dekanat in Braunschweig vor (s. Nachricht vom 31.07.2008). Zwischenzeitlich wurde "St. Johannes" in Stederdorf in Abstimmung mit dem Bistum profaniert (s. Nachricht vom 23.06.2008). In Braunschweig waren im Dekanatspastoralrat alle Meldungen aller Pfarrgemeinden des Dekanates beraten und das Ergebnis nach Hildesheim berichtet worden (s. Nachricht vom 07.10.2008).
Nun hatte die Klausurtagung der AG Immobilien am 30./31. Oktober 2008 getagt und sich der Auffassung der Kath. Pfarrgemeinde Peine angeschlossen. Zwar folgen noch Beratungen in Priester- und Diözesanrat der Katholiken, bevor Bischof Norbert dann Mitte 2009 entgültig entscheiden wird, doch wird hier der Beschluss der AG Immobilien als wichtiger Schritt auf dem Wege zum Erhalt gewertet.
Damit könnten "St. Barbara" als Friedhofskirche aus der Kirchenkategorisierung herausgelöst und "Hl. Dreifaltigkeit" in die Kategorie C1 transponiert werden.